Bei Streitigkeiten über Erb- und Pflichtteil nach dem Erbfall können Sie sich hier informieren:
Erb- und Pflichtteilsrecht
Die Regelung der Verteilung des eigenen Vermögens zu Lebzeiten oder im Erbfall ist von großer Bedeutung. Hierzu stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
So kann Vermögen bereits mittels lebzeitiger Verfügungen (sog. vorweggenommene Erbfolge) übertragen werden, um auf diese Weise Konflikten unter den späteren Erben vorzubeugen.
Für den Todesfall ist eine Gestaltung durch Testament oder Erbvertrag (sog. letztwillige Verfügungen) möglich. Häufig leiden selbst gestaltete „Laientestamente“ an schwerwiegenden Fehlern, die sich erst im Nachhinein zeigen. Eine anwaltliche Beratung im Vorfeld ist sinnvoll, um die häufig hohen Kosten von Rechtsstreitigkeiten nach dem Erbfall zu vermeiden.
Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der Übertragungs- und Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung Ihres individuellen Interesses an der Verteilung.
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