Auch für die Opfer von Straftaten besteht in vielfacher Hinsicht die Möglichkeit bereits im Zuge der polizeilichen Ermittlungen und im gerichtlichen Verfahren anwaltliche Hilfe zu erhalten.
Für Opfer von Straftaten kann es auch schon sinnvoll sein, sich im Vorfeld von Ermittlungen und einem Strafverfahren an eine/n Rechtsanwalt/Rechtanwältin oder eine Opferschutzorganisation zu wenden. Oftmals ringen die Opfer mit sich, ob sie das Geschehene überhaupt anzeigen wollen, auch aus der Angst vor dem was danach passiert. Ein Beratungsgespräch unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit. Sie entscheiden danach, ob und ggf. welche Schritte ergriffen werden sollen.
Zur Stärkung der Rechte der Opfer von Straftaten hat der Gesetzgeber unter anderem die Möglichkeit der Nebenklage geschaffen. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, dient sie dem Zweck, den besonderen Opferinteressen durch aktive Beteiligung im Strafverfahren Geltung zu verschaffen. Hierzu stehen dem/der Nebenkläger/in Verfahrensrechte zu, wie z.B. das Recht zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung. Zumeist stehen den Opfern gegen den Täter Schmerzensgeld- und andere Schadensersatzansprüche zu. Schließt man sich dem Verfahren als Nebenkläger/in an, kann man diese Ansprüche bereits im Strafverfahren als sog. Adhäsionsanspruch geltend machen. Auf diese Weise muss man sich nicht den zusätzlichen Belastungen eines weiteren Zivilverfahrens aussetzen und kann mit Abschluss des Strafverfahrens das Geschehene hinter sich lassen.
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